Rechtsprechung
   RG, 10.01.1935 - 3 D 1150/34   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1935,290
RG, 10.01.1935 - 3 D 1150/34 (https://dejure.org/1935,290)
RG, Entscheidung vom 10.01.1935 - 3 D 1150/34 (https://dejure.org/1935,290)
RG, Entscheidung vom 10. Januar 1935 - 3 D 1150/34 (https://dejure.org/1935,290)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1935,290) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Ist eine Straftat, die an sich mit Gefängnis, in "besonders schweren Fällen" aber mit Zuchthaus bedroht ist, ein Verbrechen?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 69, 49
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 28.02.1952 - 4 StR 936/51

    Verfolgsungsverjährung bei einem "besonders schweren Fall" eines Vergehens -

    Die Auffassung des Senats entspricht auch insoweit der des Reichsgerichts (vgl RGSt 69, 49).
  • BGH, 13.01.1965 - 3 StR 43/64

    Urteilsverkündung in Abwesenheit des Verteidigers - Einordnung einer strafbaren

    Dazu gehören aber auch "benannte" Strafschärfungsgründe dann nicht, wenn sie in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Strafschärfungsgrund des "besonders schweren Falles" angeführt sind und nur Beispiele zur Erläuterung des besonders schweren Falles geben wollen (vgl. RGSt 69, 49, 53 zu dem damaligen § 263 Abs. 4 StGB; BGHSt 11, 233, 241 [BGH 30.01.1958 - 1 StE 10/57] zu § 129 Abs. 2 - jetzt Abs. 4 - StGB; Kleinknecht in der Besprechung von BGHSt 8, 167 in MDR 1956, 50; ferner zum benannten Strafmilderungsgrund der Reizung zum Zorn in § 213 StGB BGHSt 4, 226, 228) [BGH 29.05.1953 - 1 StR 1/53].
  • BGH, 29.05.1953 - 1 StR 1/53

    Rechtsmittel

    Zur ersten Gruppe (der Sondertatbestände, RGSt 69, 49, 53) zählen z.B. die verschärften und gemilderten (qualifizierten und privilegierten) Straftaten (z.B. §§ 243, 244, 264, 370 Nr. 5 StGB, die gewerbs- oder gewohnheitsmässige Begehung), zur zweiten, die bei unverändertem Tatbestand nur einen erweiterten Strafrahmen neben dem ordentlichen darbietet, der Hinzutritt des § 51 Abs. 2, die vielfach vorgesehenen mildernden Umstände, die unverschuldete Reizung zum Zorn im § 213, die "leichteren", "minder schweren", "schweren" und "besonders schweren" Fälle, soweit sie noch vorkommen (vgl. LK 7. Aufl. Anm. 7).
  • BGH, 30.01.1958 - 1 StE 10/57
    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • BGH, 19.01.1965 - 5 StR 599/64

    Verurteilung wegen einer politischen Verdächtigung - Verjährung der

    Entsprechendes gilt für die Entscheidungen RGSt 69, 49 und 69, 58, 64 zu § 263 Abs. 4 und § 266 Abs. 2 StGB in der Fassung des Gesetzes vom 26. Mai 1933 (RGBl 1, 295).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht